Grenzgänger sind Arbeitnehmer oder Selbständige die täglich oder wöchentlich in die Schweiz pendeln.
Grundsätzlich ist der Grenzgänger in Deutschland steuerpflichtig.
Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine G – Bewilligung.
Was ändert sich beim Grenzgänger?
- Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.
- Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.
- Unfallversicherungspflicht für Beruf und Freizeit NBU.
- Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV, Leistung in Deutschland.
- Steuern: in der Schweiz Quellensteuer und in Deutschland Einkommenssteuer unter Anrechnung der Quellensteuer.
- Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG, Befreiung für deutsche Grenzgänger möglich.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.
- Girokonto bei einer Schweizer Bank.
Was kann beim Grenzgänger weiterhin in Deutschland bestehen bleiben?
- Altersvorsorge in Deutschland (freiwillig).
- Private Unfallversicherung in Deutschland.
- Immobilien in Deutschland.
- Girokonto bei einer deutschen Bank.