Welche Voraussetzungen gibt es, um in der Schweiz arbeiten zu können?
Der künftige Arbeitgeber in der Schweiz muss eine Grenzgängerbewilligung beantragen.
Wie ist das mit den Steuern?
Der Arbeitgeber des Grenzgängers Schweizer Quellensteuer ein, deutsche Steuern sind beim Wohnortfinanzamt abzuführen.
Wie hoch sind die Steuerabzüge in der Schweiz?
Die Quellensteuer für Grenzgänger beträgt 4,5 % vom Bruttolohn und wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Die Berechnung kann durch den Grenzgänger I•N•F•O e.V. erfolgen.
Wie bekomme ich meinen monatlichen Lohn?
Der schweizer Arbeitgeber überweist das Gehalt auf ein Girokonto in der Schweiz. Es sollte bei einer schweizer Bank ein Gehaltskonto lautend auf Schweizer Franken eröffnet werden.
Was ist mit der Rente? 1. und 2. Säule
Der Arbeitgeber führt Sozialversicherungsbeiträge ab und legt denselben Beitrag dazu. Nach mehr als 12 Monaten Arbeit in der Schweiz erwirbt man schweizer Rentenansprüche AHV 1. Säule.
Zusätzlich wird ein Beitrag an die Pensionskasse abgeführt BVG 2. Säule.
Was ist zu tun, wenn Arbeitslosigkeit eintritt?
Es besteht Versicherungsschutz . Der Grenzgänger meldet sich beim Arbeitsamt am Wohnort und erhält dort Arbeitslosengeld.
Wird die Krankenversicherung über den Arbeitgeber erledigt?
Nein, der Grenzgänger muss sich selbst versichern:
– Es gibt auch keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse.
– Es besteht eine Krankenversicherungspflicht, von welcher man sich als Grenzgänger befreien lassen kann.
– Wir empfehlen eine Beratung im Grenzgänger I•N•F•O e.V.
Kann ich wieder zurück in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung?
– dies ist von Fall zu Fall möglich.
Woher bekomme ich Kindergeld und Familienzulage?
– das Kindergeld und eine evtl. Familienzulage wird über den schweizer Arbeitgeber ausgezahlt
– ein evtl. Differenzkindergeld muss bei der deutschen Familienkasse beantragt werden.
– oder es muss das volle Kindergeld in Deutschland bezogen werden.
Die Reglungen hierzu sind eindeutig. Mehr finden Sie unter Kindergeld
Habe ich einen Kündigungsschutz und wie lange?
Einen Kündigungsschutz wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Üblich sind 7 Tage während der Probezeit. Ein Monat im 1. Dienstjahr, zwei Monate ab dem 2. Dienstjahr und drei Monate ab Beginn des zehnten Dienstjahres.
Mit welchen weiteren Änderungen habe ich zu rechnen?
Antworten finden Grenzgänger hier.