Entscheidungshilfen

Hier einige Eckpunkte für die richtige Entscheidung:

Vorteile Beschäftigung in D  gegenüber dem Grenzgänger in CH 

aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter  I•N•F•O e. V.

Berufstätigkeit

in Deutschland als Grenzgänger in der Schweiz
günstige Lebenshaltungskosten höhere Löhne und Gehälter
kürzere Arbeitszeit günstige Lebenshaltungskosten
mehr Urlaub mehr Kindergartenplätze in D
mehr Feiertage freie Krankenversicherungswahl
13. oder 14. Gehalt Wochenaufenthalt in CH möglich
Werbungskostenabzug möglich bessere Kollegialität
Elternzeit Besserer Versicherungsschutz im Bereich: NBU, KTG, Pensionskasse
mehr Kindergartenplätze höhere Rente durch BVG
Elterngeld evtl. Wechselkursvorteil
höheres Kindergeld Einkaufsvorteile F / D / CH / AT / I
Fortbildungsmöglichkeiten
Kinderfreundlichkeit in D
eventuell Differenzkindergeld und eventuell Familienzulagen
Immobilienerwerb Schweiz

Nachteile Beschäftigung in D gegenüber als Grenzgänger in CH

aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter  I•N•F•O e. V.

Berufstätigkeit

in Deutschland als Grenzgänger in der Schweiz
höhere Steuerbelastung Steueranmeldung beim FA
geringeres Gehalt ¼-jährliche Steuerzahlungen
schwache Sozialleistungen höhere Steuern als in CH
Krankenversicherungspflicht längere Arbeitszeiten
längerer Weg zur Arbeit
Pflicht zur Krankenversicherung in der Schweiz, für Deutsche Befreiung möglich
Beitrag zur KV zahlt AN selbst
weniger Urlaub
weniger Feiertage
leichter kündbar
Wartezeiten am Zoll
Ausländer in CH
alleinerziehend keine Elternzeit
alleinerziehend kein Elterngeld
Immobilienbesitz beschränkt möglich

Entscheidungshilfe ob Grenzgänger oder Aufenthalter in der Schweiz

http://www.aufenthalter.ch

Vorteile als Grenzgänger in der Schweiz gegenüber dem Aufenthalter in CH

aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter  I•N•F•O e. V.

Berufstätigkeit

als Grenzgänger in der Schweiz als Aufenthalter in der Schweiz
höhere Löhne und Gehälter höhere Löhne und Gehälter
günstige Lebenshaltungskosten weniger Steuern
mehr Kindergartenplätze in D reizvolles Wohnland
freie Krankenversicherungswahl Dreisprachigkeit
Wochenaufenthalt in CH möglich sicheres Einkommen in CHF
besserer Versicherungsschutz im Bereich: NBU, KTG, Pensionskasse Besserer Versicherungsschutz im Bereich: NBV, KTG,Pensionskasse
höhere Rente durch BVG höhere Rente durch BVG
evtl. Wechselkursvorteil höheres ALV-Geld
Einkaufsvorteile F / D / CH / AT / I nach 5 Jahren Dauerwohnrecht
Fortbildungsmöglichkeiten Neutralität der Schweiz
Kinderfreundlichkeit in D höherer Lebensstandard
eventuell Differenzkindergeld und eventuell Familienzulagen Wohnungen komplett mit Einbau-

Küche, Waschmaschine und Trockner

Immobilienerwerb Schweiz Rückerstattung höherer Mehrwertsteuer auf EU-Waren
Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung mehr Dienstleistungen und höhere Qualität der Waren
Einkaufsvorteil D / F / CH / AT /
bessere Fortbildungsmöglichkeiten
Immobilienerwerb Schweiz

Nachteile des Grenzgänger in CH gegenüber dem Aufenthalter in CH

aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter  I•N•F•O e. V.

Berufstätigkeit

als Grenzgänger in der Schweiz als Aufenthalter in der Schweiz
Steueranmeldung beim FA Verwaltungsaufwand beim Umzug
¼-jährliche Steuerzahlungen hohe Mieten
höhere Steuern als in CH hohe Lebenshaltungskosten
längere Arbeitszeiten längere Arbeitszeiten
längerer Weg zur Arbeit Werbungskosten gar nicht oder nur beschränkt von der Steuer absetzbar
Pflicht zur Krankenversicherung in der Schweiz, für Deutsche Befreiung möglich Pflicht zur Krankenversicherung in der Schweiz
Beitrag zur KV zahlt AN selbst KV-Beitrag zahlt Arbeitnehmer selbst
weniger Urlaub weniger Urlaub
weniger Feiertage weniger Feiertage
leichter kündbar leichter kündbar
Wartezeiten am Zoll Reisepass notwendig
Ausländer in CH Schulausbildung nicht immer gleich
alleinerziehend keine Elternzeit 14 Wochen Elternzeit,
alleinerziehend kein Elterngeld 14 Wochen Erziehungsgeld
Immobilienbesitz beschränkt möglich Immobilienbesitz beschränkt möglich
kein BAföG
Eingeschränkte Möglichkeit zur Wahl
kein Personalausweis
beschränkte Bewilligung L
Ausländer in CH
Behördengänge immer nur über das Konsulat in Bern
Kfz muss eingeführt werden
Führerschein Umschreibung
Abmeldung in Deutschland
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