In der Schweiz besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Krankenversicherungspflicht, ähnlich in Deutschland.
Von dieser Krankenversicherungspflicht kann eine Befreiung erfolgen, wenn Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, der Leistungen in der Schweiz und einem anderen EU Staat ermöglicht.
WICHTIG
Der schweizer Arbeitgeber bezahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung
Der Verein hat ein besonderes Krankenversicherungsmodell entwickelt, welches sich seit 1993 sehr gut bewährt hat.
Bitte informieren Sie sich durch unsere Broschüre
oder auf unserer Homepage http://www.krankenversichert.de